§ 1 Geltungsbereich
Für alle Leistungen der vorzeigbar Studio (nachfolgend „vorzeigbar") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als vorzeigbar ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
vorzeigbar erbringt Beratungs-, Konzeptions-, Design-, Software- und Hosting-Leistungen im Bereich digitaler Markenauftritte und Webanwendungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote von vorzeigbar sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch vorzeigbar.
§ 4 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt vorzeigbar alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von vorzeigbar.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Projekt-Pakete die Zwei-Tranchen-Logik: 50% bei Projektstart, 50% bei Launch.
Bei Retainer-Vereinbarungen wird die monatliche Pauschale jeweils zu Monatsbeginn fällig. Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 6 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung des Honorars überträgt vorzeigbar dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken - einfach, zeitlich und räumlich unbegrenzt.
vorzeigbar bleibt berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeiten zu Eigenwerbungszwecken (Portfolio, Case Study, Social Media) zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Quellcode wird zum Launch in einem privaten Git-Repository des Auftraggebers übergeben. Es besteht kein Lock-in.
§ 7 Leistungsgarantie
vorzeigbar verpflichtet sich, die zu Projektbeginn schriftlich vereinbarten Performance-Ziele (LCP, Lighthouse-Score) zum Launch-Termin zu erreichen.
Werden diese Ziele zum Launch nicht erreicht, arbeitet vorzeigbar ohne weitere Kosten nach, bis die vereinbarten Werte stehen.
Diese Garantie gilt nicht für nachträglich vom Auftraggeber eingebrachte Inhalte, Skripte oder Dritt-Integrationen, die die vereinbarten Werte beeinträchtigen.
§ 8 Gewährleistung & Haftung
vorzeigbar haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet vorzeigbar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus für drei Jahre fort.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.